Eine Dokumentation und der Text des Vertrages mit folgenden Inhalten (Kurzfassung)
- Weiderecht im Wald genannt "de Bökeboisch"
- Burgherr verpflichtet sich der Erhaltung der Frühmesse
- Verzicht auf Frondienste des Burgherrn
- Burgherr erhält von den Alsdorfern auf ewige Zeiten den Zehnten
- Abtretung von Grundstücken des Burgherrn an die Gemeinde (Bökeboisch)
- Sammelrecht der Gemeinde von trockenen Blättern und dürren Zweigen wie auch Aufnahme von Baumwurzeln
- Überlassung eines Goldbetrages an die Gemeinde seitens des Burgherrn
- Gemeinde verzichtet auf alle Zeiten auf das Weiderecht der Weidetiere auf der Böke und Überheide
- Abtretung eines Gemeindeweges an den Burgherrn (de Tichel)
Darin auch die Kopie von Originalverträge von 06.07.1739 und 18.06.1755