Anmerkungen zur Archivierung von Fotografien durch das Archiv und Nutzung des Film- Fotografienbestandes durch den Nutzer/die Nutzerin.
Das Fotoarchiv des Alsdorfer Geschichtsvereins e.V. ist Teil des Archivbestands unseres Geschichtsvereins. Es soll das bereits vorhandene Archivgut z.B. die Urkunden, Unterlagen, Akten, Karten, Plänen, Personenstandsregistern und vieles andere mehr durch seine bildliche Wiedergabe ergänzen und/oder gänzlich neue Einblicke in die Vergangenheit ermöglichen.
In unserem Archivbestand wird zwischenzeitlich eine große Menge an Fotografien, Dias und auch Filmen verwaltet, die grundsätzlichen allen Interessierten zur Einsicht zur Verfügung stehen.
Für die Zukunft ist beabsichtigt, offen verwertbares Bildmaterial zu digitalisieren, um die Originale dadurch zu schonen. Nicht beabsichtigt ist, auf diese späteren Digitalisate dann den Zugriff aus dem Internet zu ermöglichen.
Unser Anspruch an uns selbst ist, daß wir auch hier eine möglichst einfache und zielgerichtete Recherche zur Verfügung stellen, die es jedem ermöglicht, vom eigenen heimischen Computer aus schnell das Gesuchten zu finden. Für unsere Erschließungsarbeit im Archiv bedeutet das aber, eine etwas andere Vorgehensweise bei der Erschließung von Fotografien als bei Unterlagen aus Papier. Der dafür erforderliche Zeitaufwand ist größer und auch zeitaufwendiger. Dies wollen wir nicht nur verstanden wissen als eine Serviceleistung dem Nutzer gegenüber, sondern hauptsächlich soll es dem Schutz des Bildmaterials dienen, weil durch den gezielten Zugriff auf die gewünschte Fotografie eine überflüssige ungeordnete Suche wegen ungenauer Angaben zum Bild fehlen oder nicht ausreichend beschrieben sind.
Die Ordnung in unserem Archivbestand ist in unserem elektronischen Findbuch grob in Haupt-, Ober- und Untergruppen gegliedert. Dies beabsichtigen wir auch bei der Verzeichnung der Fotografien vorzunehmen. Ebenso wie im bereits bestehenden Archivbestand beabsichtigen wir aber auch hier, eine möglichst präzise Tiefenerschließung vorzunehmen. Das bedeutet, daß neben der Beschreibung des Bildtitels auch eine detaillierte und umfangreiche Beschreibung eines jeden Fotos vorgenommen wird. Dazu die möglichst die taggenaue Festlegung des Aufnahmedatums, des Bildformates und auch, ob es sich um eine Farb- oder Schwarz-weißaufnahme handelt. Nach Abschluss dieser Arbeiten wird jede einzelne Aufnahme mit einer Bestandssignatur versehen, die die Grundlage für den zielgerichteten Zugriff auf das Gesuchte im Findbuch ist.
In unseren elektronischen Findbuch werden Sie in der Hauptgruppe "Fotografien" und durch Öffnen dieser zwei Obergruppen vorfinden. Eine mit "Sonstige Fotografien, Bild-, Film- u. Tondokumente, Vortragsunterlagen" und eine weitere mit der Bezeichnung "Fotoarchiv des Alsdorfer Geschichtsvereins". Nur in letztgenannter Obergruppe sind derzeit die Fotografien tieferschlossen, verzeichnet und einzeln mit einer Bestandssignatur versehen. Die in der zweiten Obergruppe aufgeführten Fotografien entsprechen derzeit noch nicht den Vorstellungen, die wir hier an uns stellen. Diese dortigen Aufnahmen sind grob nach verschiedenen Kategorien bezeichnet aber größtenteils schon mit ihrem Inhalt/Titel beschrieben und können unter dem Begriff "Suche" oder durch die Indexrecherche ermittelt werden.
Wir versuchen, diese Fotografien entsprechend zeitnah neu zu erschließen und einer s.g. Tiefenerschließung zu unterziehen und dann soweit möglich in die Obergruppe Fotoarchiv des Alsdorfer Geschichtsvereins zu integrieren.
Derzeit sind in der Obergruppe "Fotoarchiv des Alsdorfer Geschichtsvereins" etwa 10.000 Einzelfotografien und Postkarten, meist im Original oder auch als Reproduktion, verzeichnet. Auf eine Tiefenerschließung jeder einzelnen Aufnahme wurde Wert gelegt. Der Fotoarchivbestand umfasst neben dem Allgemeinen Fotoarchiv des Vereinsarchivs auch die Fotoarchive aus den Nachlässen und Sammlungen von Heinz Schüller, Toni André, Peter Dzinga.
Wichtiger Hinweis:
Der Archivbestand beinhaltet in der Hauptgruppe mit dem Eintrag "Sammlungen und Nachlässe" eine eigene Bestandsverzeichnung. Grund hierfür ist, daß dem Nachlaßgeber oder Sammler möglichst sein Archivgut unter einer eigenen Bestandssignatur wie z.B.: SN1, SN2 . erschlossen wird, und dieser Bestand als Einheit im Archivbestand dem z.B. Nachlaßgeber zugeordnet werden kann. Durch die Zuordnung einer eigenen Bestandssignatur wird unseres Erachtens zudem für jedermann erkennbar, welchen Themen sich der Nachlaßgeber oder Sammler mit seiner Forschungsarbeit gewidmet hat. Ein weiterer Grund ist der, daß die unverwechselbare Zuordnung des Archivguts für diese Person auch eine besondere und berechtigte Ehrerbietung durch uns darstellt. Auch in Zukunft wird dadurch sichergestellt, daß die erzielten Forschungsergebnisse und/oder die Provenienz des Archivguts eindeutig zugeordnet werden kann und daß der Namen des Nachlaßgeber/Sammlers mit seinem Werk in Erinnerung bleiben wird.
Anmerkung zur Recherche:
Aus o.g. Text ist ersichtlich, daß in der Hauptgruppe "Fotografien" mit ihren beiden Obergruppen nicht alle Fotografien/Aufnahmen enthalten sind. Grund hier ist der Umstand, wie unter "Wichtiger Hinweis" beschrieben, daß nach Bestandsübernahme im Rahmen der Erschließung von Archivgut aus Sammlungen oder aus Nachlässen die Verzeichnung ausschließlich unter dem Namen des Betroffen erfolgt.
Bei der Recherche sollte dies beachtet werden.
Wichtiger Hinweis zur Nutzung des Film- und Bildarchivs.
Nutzer des Film- und Bildarchivs haben darauf zu achten, daß die Urheberrechte sowie das Recht am eigenen Bild abgebildeter Personen beachtet wird.
Für eine Vervielfältigung jeglicher Art und/oder Veröffentlichung u.a. von Film-, Bild- und Tondokumenten aus dem Bestand des Alsdorfer Geschichtsvereins e.V. ist grundsätzlich zuvor eine schriftliche Einwilligung des Archivs bzw. der/des Rechteinhaber/s einzuholen! Das gilt insbesondere auch für die Weitergabe dieser in den s.g. "Sozialen Netzwerken"!
Das Archiv macht ausdrücklich darauf aufmerksam, daß durch eine widerrechtliche Nutzung des Film-, Bild- und Tonmaterials und/oder bei Verstoß gegen die hierzu gültigen Rechtsvorschriften mögliche daraus erwachsene Rechtsansprüche des/der Rechteinhabers/-in jeglicher Art der Archivnutzer selbst zu verantworten hat. Das Archiv hält sich hier verantwortungs- und schadensfrei.
Das Archiv behält sich weiterhin vor, bei Verstoß gegen die o.g. Auflagen durch Dritte/ Nutzer eigene Regreßansprüche bzw. Unterlassungsansprüche gegen den Verursacher geltend zu machen, wenn hierdurch Rechtsvorschriften oder durch das Archiv eingegangene Absprachen und Vereinbarungen verletzt werden, für die das Archiv durch den Mißbrauch Dritter selbst gerade zustehen hat um hierdurch an das Archiv gerichtete Rechtsansprüche Dritter aus dem Verstoß genannter Vorgaben abzuwehren.