20286 Titel
Beschreibung, Hinweise und rechtliche Verweise auf den/zum Archivbestand des Alsdorfer Geschichtsvereins e.V.


Einleitung
Das Archiv des Alsdorfer Geschichtsvereins e.V. hält Archivgut und Literatur aus seiner Vereinsbibliothek im Rahmen seiner satzungsgemäßen Aufgaben für Nutzer des Archivs zur Einsichtnahme und Forschung bereit. 
Schriftgut, welches grundsätzlich der Zuständigkeit einer Bibliothek zuzuordnen ist, wird aus organisatorischen Gründen mit dem Archivgut in einem Gesamtbestand geführt und im Folgenden als "Archivbestand" bezeichnet. 

Achtung !
Literatur aus dem Bereich "Bibliothek" ist daher im Findbuch nicht explizit als solche bezeichnet.
Gleichwohl gelten für "Literatur" die besonderen Rechtsvorschriften u.a. nach dem Urheberrechtsgesetz und den verwandten Schutzrechten, z.B. bei Vervielfätigungen und Veröffentlichungen. 


Allgemeines zum Archivbestand
Diese Beständeübersicht beschreibt das im Archivbestand des Alsdorfer-Geschichtsvereins e.V. verzeichnete Archivgut, das entsprechend seiner Zugehörigkeit nach Haupt-, Ober- und Untergruppen geordnet ist.

Hierdurch kann eine "grobe" Recherche nach bestimmten Archivgut vorgenommen werden.
Eine weitergehende Recherche ist über die Funktion "Suche" und "Index" gegeben. Die Einleitung zum Findbuch gibt u.a. Hinweise auf die Benutzung dieser Suchfunktionen.

Es ist zu beachten, dass von dieser Eingruppierung Ausnahmen vorliegen, sofern es sich um Archivgut mit einer Provenienz aus Nachlässen und Sammlungen handelt.
Um die archivische Ordnung des Nachlaßgebers/ Sammlers zu erhalten, erfolgte die Verzeichnung des Archivguts daher in der Hauptgruppe der Beständeübersicht "Nachlässe und Sammlungen".
Bei der Recherche sollte dies berücksichtigt werden.

In der jeweils rechten oberen Ecke des Anzeigefensters wird auf die Gesamtzahl der entweder im Gesamtbestand oder der in den Gruppen abgelegten Verzeichnungseinheiten verwiesen.

Wissenswertes zum Archivgut:
Neben dem Sichern, Berwerten, Erschließen und Verzeichnen von Archivgut ist die dauerhafte Aufbewahrung des Archivguts ein Ziel der Arbeit des Archivpersonals in einem Archiv.
Um das Archivgut auf die dauerhafte Lagerung und dadurch Nutzung vorzubereiten, sind bestimmte vorherige Arbeiten erforderlich. 
Neben Restaurierungsbearbeitungen durch bereits beschädigtes Archivgut sind dabei vorbeugende Maßnahmen zu treffen, um das Archivgut vor der Vernichtung unter anderem durch Material- und Umwelteinflüsse zu schützen.

So wird das Archivgut vor seiner Ablage von eisenhaltigen Materialien wie von Heft-, Büroklammern und auch von Heftstreien mit Metall befreit und gegen solches mit neutralen, nichtrostenden Materialien getauscht.
Dazu gehören säurefreie Kunststoffheftbügel, Clipse und Heftklammern aus nichtrostenden Materialen, wie z.B. Edelstahlprodukte (!).

Zum möglichst staubfreien und vor Tierfraß und/oder einem Schädlingsbefall vorzubeugen, erfolgt die endgültige Ablage des Archivguts in säurefreier und stabililer Kartonage, die innerhalb ihres Behältnisraumes ein eigenes "Mikroklima" erzeugt/ hält und das Archivgut somit durch äußere Umwelteinschlüsse vor Schaden schützt und der Schimmelpilzbildung vorbeugt. Letzteres gilt dabei auch der besonders vorbeugenden Maßnahme der möglichen Gefährdung der Gesundheit durch den Nutzer/ die Nutzerinnen und des Archivpersonals.



A c h t u n g  
Rechtlicher Hinweis zur Nutzung des Archivguts !

Das Archiv macht vorsorglich und ausdrücklich darauf aufmerksam, dass durch die Nutzung des Bild- und Tonmaterials und/oder bei Verstoß gegen die hierzu gültigen Rechtschvorschriften, mögliche daraus erwachsene Rechtsansprüche des/der Rechteinhabers/-in jeglicher Art der/die Archivnutzer/Archivnutzerin selbst zu verantworten hat. Das Archiv hält sich hier verantwortungs- und schadenfrei.

Das Archiv behält sich weiterhin vor, bei Verstoß gegen die o.g. Auflagen durch Dritte/Archivnutzer/-innen, eigene Regreßansprüche bzw. Unterlassungsansprüche gegen den/die Verursacher/-in geltend zu machen, wenn hierdurch Rechtsvorschriften oder durch das Archiv eingegangene Vereinbarungen verletzt werden, für die das Archiv durch den Mißbrauch Dritter selbst gerade zustehen hat, um hierduch an das Archiv gerichtete Rechtsansprüche Dritter aus dem Verstoß genannter Vorgaben abzuwehren.