Anmerkungen zur Archivierung von Fotografien durch das Archiv und Nutzung des Film- Bildbestandes durch den Nutzer/die Nutzerin.
Die Verzeichnung der z.B. Fotografien und Postkarten befindet sich in einem stetigen Aufbau bzw. einer ständigen Erweiterung. Nutzer des Bild- und Fotoarchivs haben darauf zu achten, daß die Urheberrechte sowie das Recht am eigenen Bild abgebildeter Personen beachtet wird.
Für eine Ablichtung und/oder Veröffentlichung u.a. von Bild- und Tondokumenten aus dem Bestand des Alsdorfer Geschichtsvereins e.V. ist grundsätzlich zuvor eine schriftliche Einwilligung des Archivs bzw. der/des Rechteinhaber/s einzuholen!
Das gilt insbesondere auch für die Weitergabe dieser in den s.g. "Sozialen Netzwerken"!
Wichtiger Hinweis zur Nutzung des Film- und Bildarchivs.
Nutzer des Film- und Bildarchivs haben darauf zu achten, daß die Urheberrechte sowie das Recht am eigenen Bild abgebildeter Personen beachtet wird.
Für eine Vervielfältigung jeglicher Art und/oder Veröffentlichung u.a. von Film-, Bild- und Tondokumenten aus dem Bestand des Alsdorfer Geschichtsvereins e.V. ist grundsätzlich zuvor eine schriftliche Einwilligung des Archivs bzw. der/des Rechteinhaber/s einzuholen! Das gilt insbesondere auch für die Weitergabe dieser in den s.g. "Sozialen Netzwerken"!
Das Archiv macht ausdrücklich darauf aufmerksam, daß durch eine widerrechtliche Nutzung des Film-, Bild- und Tonmaterials und/oder bei Verstoß gegen die hierzu gültigen Rechtsvorschriften mögliche daraus erwachsene Rechtsansprüche des/der Rechteinhabers/-in jeglicher Art der Archivnutzer selbst zu verantworten hat. Das Archiv hält sich hier verantwortungs- und schadensfrei.
Das Archiv behält sich weiterhin vor, bei Verstoß gegen die o.g. Auflagen durch Dritte/ Nutzer eigene Regreßansprüche bzw. Unterlassungsansprüche gegen den Verursacher geltend zu machen, wenn hierdurch Rechtsvorschriften oder durch das Archiv eingegangene Absprachen und Vereinbarungen verletzt werden, für die das Archiv durch den Mißbrauch Dritter selbst gerade zustehen hat um hierdurch an das Archiv gerichtete Rechtsansprüche Dritter aus dem Verstoß genannter Vorgaben abzuwehren.