Die Allgemeine Akte der Bürgermeisterei Alsdorf befaßt sich zu einen mit den ab 1865 geregelten Bestimmungen zur Durchführung der Gemeindewahlen z.B. auf der Grundlage des Dreiklassenwahlrechts und zweitens mit der Durchführung der Reichstagswahl März 1933 und den sich daraus ergebenden geschichtsträchtigen Veränderungen in der deutschen Politik der Weimarer Republik insbesondere des Machterwachses der NSDAP u.a. mit den Auswirkungen auch auf die Gemeinde Alsdorf.
Die Akte enthält u.a.:
Bis 1933:
- Das Gesetz die Bildung der Wählerabteilungen bei den Gemeindewahlen betreffend vom 30.06.1900
- erlassene Weisungen und Verordnungen hierzu
- in der Sache geführter behördlicher Schriftverkehr
- Ausführungsbestimmungen zu dem o.g. Gesetze (darin/daran handschriftliche Vermerke/
Bemerkungen)
- Gesetz die Einwirkung von Armenunterstützung auf öffentliche Rechte betreffend vom 15.03.1909
- Verordnung u.a. über die Wahlen zur verfassunggebenden deutschen Nationalversammlung
(Reichswahlgesetz) vom 30.09.1918 mit einer Vielzahl von Erläuterungen, Anmerkungen u.a.m.
- Minister Erlasse zu Neuwahlen zu den Gemeindevertretungen u.a. vom 08.10.1928
- Geschäftsordnung der Gemeinde und Amtsvertretung
- Sonderabdruck aus dem Ministerialblatt f.d. Preußische innere Verwaltung 1929 (Verbindung der
Wahlen zu den Gemeindevertretungen, Amts- (Kirschspiellandgemeinde) Vertretungen, Kreistagen,
Provinziallandtagen (Kommunallandtagen)
- Schreiben vom 07.10.1929 des "Kreisausschuß des Kreises" zu den Kommunalwahlen 1929 u.a.
Ab 1933:
- Abschrift eines Funkspruchs an alle Ober- und Regierungspräsidenten zur Einreichung der
Wahlvorschläge
- die Gemeindewahlen vorbereitende Behördenschreiben
- Anweisung des Regierungspräsidenten vom 09.03.1933 an die Herren Landräte und Herren
Polizeipräsidenten "am Wahlsonntag keine Bekanntgabe der Wahlergebnisse zuzulassen,
Wahlwerbung und Branntweinausschank zu verbieten"
- Ministerialblatt für die preußische innere Verwaltung vom 17.03.1933 (Allgemeine, Polizei-,
Kommunal, Wohlfahrts- usw. Angelegenheiten)
- Hinweis auf Verbot der Teilnahme an Sitzungen der Vertretungskörperschaften der
Kommunistischen Partei wegen des bestehenden Verdachts des Hochverrats
- Beurlaubungen sozialistischer Mitglieder in Gemeindevorständen und Deputationen (27.03.1933)
- Teilnahme der auf Wahlvorschlägen der Sozialdemokratischen Partei gewählten Mitglieder an den
Sitzungen (27.03.1933)
- Abschrift eines "erläuternden Schreibens" des Innenministers Göring vom 24.03.1933, daß nur
Kommunisten und nicht die Sozialdemokraten ihr Amt als Mitglieder der gemeindlichen
Vertreterkörperschaften nicht antreten dürfen u.a.
- Schreiben des Landrates des Landkreises Aachen an nachfolgende Behörden u.a. mit dem Hinweis
auf das neue Gemeindeverfassungsgesetzes "alle beschließende Tätigkeit früherer
Gemeindevertretungen ihr Ende gefunden haben und nach der neuen Gemeindeverfassung den
Gemeinderäten nur noch das Recht auf Beratung des Leiters der Gemeinde zusteht".
- Satzung über die Festsetzung der Anzahl der Gemeinderäte in Alsdorf vom 18.02.1934
- Vorschlagsliste der Gauleitung Köln-Aachen der NSDAP - Kreisleitung Aachen-Land für die Berufung
von 11 Gemeindeältesten in der Landgemeinde Alsdorf (Einwohnerzahl 19.620)
- darin namentliche Vorschlagsliste (Name, Geburtsdatum, Beruf)
- Einführung und Vereidigung der Gemeindeältesten in Alsdorf u.a. auf den Führer Adolf Hitler im
Rahmen der Sitzung des Gemeinderates vom 17.03.1934
- Feststellungsbeschluß über die arische Abstammung der Gemeindeältesten und ihrer Ehegatten
- Geburtsurkunden zur Feststellung der arischen Abstammung
- Bescheinigung der NSDAP Gruppe Kellersberg über die bereits von dort erfolgte Feststellung der
Zugehörigkeit zur "arischen Rasse"