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Unter der Gruppe "Schulverwaltung" ist Archivgut u.a. aus staatlichen Quellen erschlossen. Das Archiv des Alsdorfer Geschichtsvereins ist verpflichtet, die hierfür geltenden Sperrfristen nach den einschlägigen Gesetzen zu beachten.
Aus Günden des Persönlichkeitsschutzes der Betroffenen und/oder deren heute noch lebenden Familienangehörigen unterliegt dieses Archivgut daher grundsätzlich einer Beschränkung der Einsichtnahme/Auswertung durch Dritte. Die Einsichtnahme in gesperrtes Archivgut wird während des Bestehens der vergebenen Sperrfrist von der Vorlage einer Einverständniserklärung der Betroffenen bzw. der Herkunftbehörde abhängig gemacht.