1522 Titel
Nachfolgende Verzeichnungseinheiten stammen aus dem Nachlaß des am 16.04.2019 im Alter von 91 Jahren verstorbenen Hoengener Familien- und Heimatforschers, früheren Stadtkämmerers und 1. Beigeordneten der Stadt Alsdorf Heinz Schüller.

Das Archivgut aus dem Besitz von Heinz Schüller hat dieser bereits zu Lebzeiten teilweise dem Alsdorfer Geschichtsverein e.V., dessen Mitglied er war, auf Dauer überlassen. Dort zuerst als Sammlung im Archivbestand geführt, wechselte das Archivgut nach dem Tod von Heinz Schüller seinen Status in "Nachlaß Heinz Schüller". 
Im April des Jahres 2021 übergab die Familie von Heinz Schüller den mit Abstand größeren Teil des Nachlasses an den Geschichtsverein. 
Dieser Nachlaß kann Unterlagen und Informationen beinhalten, die durch Veröffentlichungen entweder in ihrer Gesamtheit oder auszugsweise an anderer Stelle bereits im Archiv vorhanden sind.

Die Entscheidung zur Übernahme und Verzeichnung erfolgte dennoch, da dieses Archivgut u.a. wichtige handschriftliche Vermerke und/oder Ergänzungen aufwies, die in z.B. anderen Unterlagen nicht vorhanden sind und dadurch Einblicke in die archivische und wissenschaftliche Arbeit des Autors und Forschers geben. 
Zudem stehen die s.g. Duplikate in einem Kontext zu dem anderen übernommenen Archivgut aus dieser Provenienz und runden das Gesamtbild der Persönlichkeit und das Forschungsinteressengebiet des Nachlaßgebers ab.

Die vom Nachlaßgeber vorgenommene/vorhandene archivische Ordnung wurde grundsätzlich so übernommen, wie sie an das Archiv durch Heinz Schüller (bzw. später durch seine Angehörigen) an das Archiv übergeben worden ist.
Eine bestandsübergreifende Recherche ist durch die vorhandene Suchfunktion des Findbuchs sichergestellt.

Im Einzelfall war es allerdings erforderlich, einzelne Unterlagen strukturell statt unter der Hauptgruppe "Nachlässe/Sammlungen" in den "Allgemeinen Archivbestand" einzugliedern. Durch die Vergabe der Bestandssignatur beginnend mit den Kürzeln "SN1" ist dieser Teil des Archivguts jedoch als Teil des Nachlasses des Nachlaßgebers erkennbar.